

Bevor Sie mit Ihrem Kind zur Therapie kommen benötigen Sie eine Verordnung vom Kinderarzt. Der Verordnungsschein muss vom zuständigen Krankenversicherungsträger chefärztlich bewilligt werden (nicht bei allen Krankenkassen notwendig).
Sie bezahlen jede Therapieeinheit entweder in bar oder mit Bankomatkarte und bekommen eine Rechnung dafür. Am Ende einer Therapieserie können Sie die gesammelten Rechnungen gemeinsam mit der bewilligten Verordnung einreichen. Sie bekommen einen Teil der Kosten rückerstattet, die Höhe variiert je nach Krankenkasse. Besitzen Sie eine Zusatzversicherung kann diese den Restbetrag übernehmen.
Im Bereich der Prävention (z.B. Tipps fürs Handling eines Neugeborenen, Beratungen bezüglich gesunder Entwicklung und Förderungen,…) brauchen Sie keine Überweisung mitzubringen.
Kosten einer kinderphysiotherapeutischen Behandlungseinheit: € 110,-
Eine Therapie-Einheit von 60 Minuten beinhaltet 45 Minuten direkte Therapie am Kind und 15 Minuten indirekte Therapie (Vor-/Nachbereitungszeit, Dokumentation,…) ohne Kind.
Terminabsage: Ich bitte Sie, Termine im Falle einer Verhinderung mind. 24 Stunden vorher abzusagen. Bei fehlenden Terminabsagen muss ich die Therapie leider in Rechnung stellen, da ich kurzfristig abgesagte oder unentschuldigte Termine nicht mehr an Kinder von der Warteliste vergeben kann.

ABLAUF



